Röntgen
Die nach Wilhelm Conrad R. (dt. Physiker, 1. Physik-Nobelpreis 1901) benannten nicht sichtbaren R.-Strahlen (zunächst "X-Strahlen", engl. noch heute "X-rays") dienen zu therapeutischen, überwiegend aber zu diagnostischen Zwecken in Medizin, Zahnmedizin, Substanz- und Materialprüfung.
Die elektromagnetische (ionisierende, also ungeladene Moleküle in Ionen und Elektronen zerlegende) R.-Strahlung hat kürzere Wellenlänge als das sichtbare Licht. Sie durchdringt Körpergewebe und ist biologisch schädlich, so etwa karzinogen (krebserzeugend), mutagen (erbgutverändernd) und teratogen (Schädigung des Embryos). Deshalb müssen zur Minimierung der Strahlenbelastung die Häufigkeit (etwa die Zahl von R.-Aufnahmen) und die jeweilige Einzeldosis auf das absolut Notwendige beschränkt werden. Bereiche, die nicht bestrahlt werden sollen, sind mit geeigneten Materialien (meist Blei, etwa in R.-Schilden, R.-Schürzen, R.-Schutztüren, etc.) abzuschirmen.
Die Beugung von R.-Strahlen lässt Rückschlüsse auf die Struktur von Molekülen (DNA), Kristallen und Materialien zu. Die Abgabe von elementtypischen Spektren von R.-Strahlung nach Bestrahlung mit Elektronen oder R.-Strahlen (R.-Fluoreszenz) ermöglicht die Analyse der in Stoffen enthaltenen chemischen Elemente.
Mit R.-Strahlung können orthopädische Schmerzzustände ("R.-Entzündungsbestrahlung") und strahlenempfindliche Tumorzellen bekämpft werden. Die (z.B. intraoperative) Durchleuchtung von Körperstrukturen (mittels R.-Bildverstärkern) dient der Analyse von Abläufen und Optimierung (z.B. Reposition von Frakturen).
Anlässe für diagnostische R.-Aufnahmen können akute Beschwerden, Traumata oder Erkrankungszustände sein, aber auch Ausschluss und Frühdiagnose von Schäden (Bissflügel-R. zur Kariesfrüherkennung) sowie Planung und Verlaufskontrolle zahnärztlicher Behandlungsmaßnahmen (Chirurgie, Endodontologie, Implantologie, Kieferorthopädie, Prothetik).
Ausgedehnte kariöse Kavität an 27
Zahnfilm, Kleinröntgenaufnahme
In der Zahnheilkunde werden selten intraoral, meist jedoch extraoral angeordnete R.-Röhren (R.-Strahler) eingesetzt, um analoge, lichtempfindliche R.-Filme (chemische Entwicklung und Fixierung in der Dunkelkammer), R.-Speicherfolien (Anregung von Leuchtstoff, Abtastung mittels Laser) oder digitale R.-Sensoren (CCD- oder CMOS-Halbleiterbauelemente) zu bestrahlen. Die R.-Spannung der verwendeten "konventionellen" R.-Strahlung liegt bei 60 bis 70 Kilovolt. Mit ruhenden Geräten werden zweidimensionale Aufnahmen (Zahnfilm, Fernröntgenseitenbild, Kiefergelenkaufnahme), mit rotierenden Systemen Schichtaufnahmen (Orthopantomogramm) und dreidimensionale Aufnahmen (CT = Computertomografie, DVT = Digitale Volumentomografie) erstellt. Die Betrachtung erfolgt auf R.-Bildbetrachtern (analog) oder (ggf. verbunden mit Bildbearbeitung) am Computermonitor (digital).
Panoramaaufnahme, Orthopantomogram
Orthopantomogramm eines 8-Jährigen (Wechselgebiss)
Verschiedene Körpergewebe enthalten unterschiedlich große Mengen chemischer Elemente, deren Protonenzahl im Atomkern und damit deren Schwächung (Absorption) der R.-Strahlung sich unterscheidet, was sich als Bildkontrast, etwa zwischen Hartsubstanzen mit unterschiedlichem Calciumgehalt (Knochen, Dentin, Zahnschmelz) und Weichgewebe zeigt. Es entsteht ein Graustufenbild mit einer Auflösung von bis zu 20 Linienpaaren pro Millimeter oder 25 µm. Die übliche Negativdarstellung führt zu entsprechend "umgekehrter" Terminologie, hellere Bereiche werden als Verschattung, dunklere als Aufhellung bezeichnet.
In den Mundraum eingebrachte Fremdkörper aus Metall (Amalgam, Guss-Restaurationen) und Keramiken weisen in der Regel hohe "R.-Opazität" ("Undurchsichtigkeit") auf und erscheinen weiß oder hellgrau.
Brückenersatz 16 (Brückenglied) Ankerkronen 17 + 15
Füllungsmaterialien (provisorische Verschlussmasse, Komposit und Guttapercha) Medikamente (Calciumhydroxidpaste) oder Kunststoffe und Prothesenzähne für R.-Schablonen können mit positiven R.-Kontrastmitteln r.-sichtbar ("radio-opak") gemacht werden.
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Festsitzender Zahnersatz ist Teil der Prothetik. Als festsitzender Zahnersatz werden insbesondere Kronen (obwohl sie ja oft keinen Zahn ersetzen, sondern nur verloren gegangene Zahnsubstanz eines noch vorhandenen Zahns ergänzen) und Brücken, aber auch Stegkonstruktionen bezeichnet. Implantate ersetzen "festsitzend" Zahnwurzeln im Knochen, gelten selbst aber nicht als F. Im Gegensatz zu herausnehmbarem Zahnersatz ist F. mit Zähnen oder Implantat-Abutments durch Kleben oder Zementieren fest verbunden. Zahnersatz, der (etwa durch Schrauben oder semi-permanentes Zementieren) für den Patienten festsitzend, für den Behandler aber herausnehmbar gestaltet ist, nennt man "bedingt abnehmbar". Sind an festsitzenden Kronen für den Patienten abnehmbare Zahnersatzkonstruktionen befestigt, spricht man von kombiniertem, festsitzend-herausnehmbarem Zahnersatz. Als Voraussetzung für reinen F. sind für eine stabile, statisch ausgewogene Abstützung pro Kiefer mindestens vier parodontal gesunde Pfeiler in günstiger Verteilung (quadrangulär) erforderlich. Insbesondere für rein implantatgetragenen F. werden aber im Unterkiefer meist sechs Pfeiler, im Oberkiefer wegen der geringeren Knochenqualität sogar acht Pfeiler als Minimum betrachtet. Sowohl eine Pfeilervermehrung (etwa durch Implantate), als auch die Kombination mit herausnehmbarem (schleimhautgetragenen) Zahnersatz kann zu einer Entlastung verbliebener natürlicher Zähne beitragen. 42 Brückenglied, Einflügelbrücke von labial 42 Brückenglied, Einflügelbrücke klinisch Kennzeichnend für F. sind die parodontale Abstützung auf den Pfeilern, die starre, unbewegliche Verbindung mit dem Pfeiler und das subjektive Empfinden des Patienten, "eigene Zähne" zu tragen. Pflege und Reparatur sind – insbesondere bei (primären) Verblockungen benachbarter Einzelkronen zur Erhöhung der Stabilität – gegenüber herausnehmbaren Varianten erschwert, die Erweiterung meist unmöglich. Deshalb ist die früher durchgehend anerkannte Überlegenheit von F. heute im Einzelfall zu relativieren. F. ist nicht nur bei vollständigem Zahnverlust ohne Implantate unmöglich, sondern auch mit Implantaten, wenn der Abstand des nach massivem Knochenabbaus resultierenden Kieferkammniveaus zur Kauebene zu groß ist, und eine zu starke Hebelwirkung resultieren würde. F. kann provisorisch (temporär, vorläufig) angefertigt werden (meist aus Kunststoffen, selten aus Metallen oder Keramik), etwa zur Erprobung neuer Bisslagen oder Überbrückung der für die Fertigstellung des definitiven Zahnersatzes oder anderer Behandlungen erforderlichen Zeiträume. Einzelne Anteile von F. können vorgefertigt (konfektioniert) sein (etwa Geschiebe, andere Verbindungselemente oder Implantat-Abutments), diese können unverändert bleiben oder individualisiert werden. Endgültiger (permanenter) F. wird aus einem einzigen Material und Material-Kombinationen oder durch Verbindung unterschiedlicher Materialien mit Hilfe verschiedenster Verfahren hergestellt, etwa Gießen, Fräsen, Löten, Schweißen, Schleifen, Sintern (CAD-CAM), Pressen oder Elektroformung. Zur Erprobung von F. ist eine (kurz-, mittel- oder langzeit-) provisorische Befestigung möglich. |