Festsitzender Zahnersatz

Festsitzender Zahnersatz ist Teil der Prothetik. Als festsitzender Zahnersatz werden insbesondere Kronen (obwohl sie ja oft keinen Zahn ersetzen, sondern nur verloren gegangene Zahnsubstanz eines noch vorhandenen Zahns ergänzen) und Brücken, aber auch Stegkonstruktionen bezeichnet. Implantate ersetzen "festsitzend" Zahnwurzeln im Knochen, gelten selbst aber nicht als F.

Im Gegensatz zu herausnehmbarem Zahnersatz ist F. mit Zähnen oder Implantat-Abutments durch Kleben oder Zementieren fest verbunden. Zahnersatz, der (etwa durch Schrauben oder semi-permanentes Zementieren) für den Patienten festsitzend, für den Behandler aber herausnehmbar gestaltet ist, nennt man "bedingt abnehmbar". Sind an festsitzenden Kronen für den Patienten abnehmbare Zahnersatzkonstruktionen befestigt, spricht man von kombiniertem, festsitzend-herausnehmbarem Zahnersatz.

Als Voraussetzung für reinen F. sind für eine stabile, statisch ausgewogene Abstützung pro Kiefer mindestens vier parodontal gesunde Pfeiler in günstiger Verteilung (quadrangulär) erforderlich. Insbesondere für rein implantatgetragenen F. werden aber im Unterkiefer meist sechs Pfeiler, im Oberkiefer wegen der geringeren Knochenqualität sogar acht Pfeiler als Minimum betrachtet. Sowohl eine Pfeilervermehrung (etwa durch Implantate), als auch die Kombination mit herausnehmbarem (schleimhautgetragenen) Zahnersatz kann zu einer Entlastung verbliebener natürlicher Zähne beitragen.

42 Brückenglied   42 Brückenglied, Einflügelbrücke von labial

42 Brückenglied klinisch  42 Brückenglied, Einflügelbrücke klinisch

Kennzeichnend für F. sind die parodontale Abstützung auf den Pfeilern, die starre, unbewegliche Verbindung mit dem Pfeiler und das subjektive Empfinden des Patienten, "eigene Zähne" zu tragen. Pflege und Reparatur sind – insbesondere bei (primären) Verblockungen benachbarter Einzelkronen zur Erhöhung der Stabilität – gegenüber herausnehmbaren Varianten erschwert, die Erweiterung meist unmöglich. Deshalb ist die früher durchgehend anerkannte Überlegenheit von F. heute im Einzelfall zu relativieren.

F. ist nicht nur bei vollständigem Zahnverlust ohne Implantate unmöglich, sondern auch mit Implantaten, wenn der Abstand des nach massivem Knochenabbaus resultierenden Kieferkammniveaus zur Kauebene zu groß ist, und eine zu starke Hebelwirkung resultieren würde.

F. kann provisorisch (temporär, vorläufig) angefertigt werden (meist aus Kunststoffen, selten aus Metallen oder Keramik), etwa zur Erprobung neuer Bisslagen oder Überbrückung der für die Fertigstellung des definitiven Zahnersatzes oder anderer Behandlungen erforderlichen Zeiträume.

Einzelne Anteile von F. können vorgefertigt (konfektioniert) sein (etwa Geschiebe, andere Verbindungselemente oder Implantat-Abutments), diese können unverändert bleiben oder individualisiert werden. Endgültiger (permanenter) F. wird aus einem einzigen Material und Material-Kombinationen oder durch Verbindung unterschiedlicher Materialien mit Hilfe verschiedenster Verfahren hergestellt, etwa Gießen, Fräsen, Löten, Schweißen, Schleifen, Sintern (CAD-CAM), Pressen oder Elektroformung.

Zur Erprobung von F. ist eine (kurz-, mittel- oder langzeit-) provisorische Befestigung möglich.