Bleichen (Aufhellung) von Zähnen
Bleichen ist die kosmetisch/ästhetisch motivierte Entfernung extrinsischer (von außen kommender) oder intrinsischer (von innen stammender) Verfärbungen oder Aufhellung der natürlichen oder durch Krankheitsprozesse veränderten Farbe der Substanz einzelner oder aller Zähne. Dafür werden chemisch bleichende Substanzen eingesetzt, meist Peroxide. Die daraus freigesetzten Sauerstoffradikale wirken als starkes Oxidationsmittel, das Farbstoffmoleküle oxidiert und damit ihre Sichtbarkeit vermindert.
Fast alle Bleichmittel sind der Anwendung durch Fachpersonal vorbehalten, nur wenige Produkte ("Whitening Strips" oder "Bleich-Zahncremes") frei verkäuflich. Als kaum medizinisch indizierte Wunschleistung sind die Kosten für B. vom Patienten privat zu tragen.
Meist dient zunächst eine PZR zur Entfernung oberflächlich aufgelagerter Verfärbungen.
Vor dem B. wird in der Regel die vorhandene Farbe mittels eines Farbschlüssels bestimmt, dokumentiert und die angestrebte Stufenzahl der Aufhellung festgelegt. Ästhetisch gilt die Helligkeitsstufe der Iris des Auges als Orientierung, die nicht wesentlich überschritten werden soll. Als "Überbleichen" wird eine Überschreitung der Ziel-Stufe bezeichnet. Bei einem Rezidiv findet nach Wochen, Monaten oder Jahren eine Abschwächung der Bleichwirkung statt, erneutes B. ist möglich. Bisher sind kaum unerwünschte Nebenwirkungen des B. bekannt, während und kurz nach der B.-Behandlung (vor Remineralisation) sollten (wegen der erhöhten Anfälligkeit für Verfärbungen durch die Demineralisierung) keine verfärbenden Nahrungs- und Genussmittel aufgenommen werden, vorübergehende Hypersensibilitäten können ebenso auftreten wie die Verstärkung vorbestehender "White Spots" (hypomineralisierte Bereiche, "Entkalkungen").
Zahnfarbige Restaurationen (Füllungen, Kronen) werden durch B. nicht heller und müssen vorher oder nachher angepasst (erneuert) werden. Dazu stehen (etwa bei manchen Composite-Füllungsmaterial-Systemen) spezielle Bleich-Farben zur Verfügung.
Nach dem B. findet oft eine Fluoridierung/Remineralisierung statt.
Externes Bleichen (vitale Zähne)
Das B. wird mit Bleichmitteln in Gelform durchgeführt. Sie enthalten in aller Regel Carbamidperoxid in Konzentrationen zwischen 10 % und 40 %. Es zerfällt in wässrigem Milieu zu einem Drittel Wasserstoffperoxid, außerdem entsteht u.a. Ammoniak, was zur pH-Neutralisierung führt. Für das sogenannte "Home-Bleaching" erhält der Patient Bleichmittel geringerer Konzentration zur Eigenanwendung zu Hause. Meist besser geeignet als konfektionierte Medikamententräger sind individuell angepasste Bleich-Schienen, etwa auf Modellen nach Ausblocken der zu bleichenden Bereiche (Reservoir für Bleichmittel) tiefgezogen. Täglich wird damit Bleichgel z.B. 1 Stunde lang auf die zu bleichenden Zahnflächen appliziert. Die Zahnfarbe ändert sich langsam, über Tage und Wochen hinweg.
Beim "Office-Bleaching" findet die Aufhellung in der Praxis mit stärker konzentrierten Bleichmitteln meist in einer oder wenigen Sitzungen von bis zu einer Stunde statt, das Zahnfleisch erhält dazu eine Schutzabdeckung. Bleibt der Patient dabei die ganze Zeit im Behandlungsstuhl, spricht man von "Chairside Bleaching". Beim "Power"-Bleaching soll eine zusätzliche Aktivierung mit energiereichem Licht besonders schnelles und starkes Aufhellen ermöglichen.
Internes Bleichen (devitale Zähne)
Der Zahn wird eröffnet, die Wurzelkanalfüllung koronal gekürzt und durch eine Deckfüllung (z.B. aus GIZ) abgedichtet. In die verbleibende Kammer wird meist ein Gemisch aus gering konzentriertem Wasserstoffperoxid (3 %, hohe Konzentrationen können zu Wurzelresorptionen führen) und (Natrium-)Perborat gefüllt (langsame Sauerstofffreisetzung) und mit einer dichten provisorischen Füllung abgedichtet. Damit kann der Patient die Praxis verlassen, das Mittel wird für einige Tage belassen ("Walking-Bleach-Methode"). Manchmal muss das interne Bleichen mehrfach wiederholt werden, um ausreichende Wirkung zu zeigen.
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Zementfuge | cement filled gap |
Membranen werden in der Zahnheilkunde seit etwa 1980 zur Abdeckung natürlich vorhandener, krankhaft entstandener oder künstlich geschaffener Gewebsräume verwendet. Sie haben eine Barrierefunktion. Das Einwachsen unerwünschter Gewebe in den abgegrenzten Raum soll verhindert… Membranen werden in der Zahnheilkunde seit etwa 1980 zur Abdeckung natürlich vorhandener, krankhaft entstandener oder künstlich geschaffener Gewebsräume verwendet. Sie haben eine Barrierefunktion. Das Einwachsen unerwünschter Gewebe in den abgegrenzten Raum soll verhindert, die Entstehung erwünschter Gewebe innerhalb des Raums im Sinne von GTR/GBR abgeschirmt und gefördert werden. Die ideale M. sollte folgende Eigenschaften aufweisen: Keine Auslösung einer Immunreaktion, ungiftig (Biokompatibilität), kein Infektionsrisiko, form-, adaptier- und schneidbar, ausreichend standfest/starr und lagestabil, ggf. für Substanzen, aber nicht für Zellen permeabel, zeitlich bestimmbare Platzhalterfunktion, ggf. planbarer biologischer Abbau. Nicht-resorbierbare M. Nicht-resorbierbare M. können etwa aus Zellulose-Ester, PTFE, oder Titan bestehen. Sie müssen stets in einem zweiten operativen Eingriff entfernt werden. Zellulose-Ester-M. Erste Generation verwendeter Membranen (ca. 1980) zur Abschirmung gegen Bakterien. PTFE-M. Flexible, reißfeste M. aus ePTFE (gerecktes [engl. "expanded"] Polytetrafluorethylen =Teflon®) mit Mikroporen, die eine Exposition risikoarm machen, da keine Zellen oder Mikroorganismen durchtreten können. Teilweise Verstärkung mit Titangittern, dadurch sehr standfest und formstabil, gut geeignet zur Abdeckung ausgedehnter Augmentationen. Titan-M. Titanfolien mit einer Stärke um die 30 µm sind gut geeignet für GBR und Kieferkammaufbau. Sie sind vollkommen dicht und können vorgespannt werden. Resorbierbare M. Für resorbierbare M. ist wegen ihrer Gewebsintegration kein Zweiteingriff zur Entfernung erforderlich. Sie werden deshalb bevorzugt eingesetzt, wenn erwartungsgemäß eine dauerhaft vollständige Bedeckung der Membran durch Gewebe möglich ist und die Gewebestützung nicht im Vordergrund steht. Als resorbierbare M. werden im Dentalbereich ausschließlich alloplastische Materialien verwendet. Man unterscheidet hydrophobe, synthetische Polymer-M. (etwa aus Polylactid) von hydrophilen, xenogenen (z.B. bovinen oder porcinen) Kollagen-M. Polylactid-M. Diese meist mehrschichtigen, zunächst steifen, im Mund aber formbaren M. werden vor allem zur GTR in der Parodontologie, seltener für die GBR eingesetzt. Es handelt sich um Polymere der beiden Enantiomere (D- und L-Form) der Milchsäure, ggf. ergänzt um Glykolid-Anteile. Nach einer Liegedauer von 20 Wochen beginnen diese M. über Zwischenstufen hydrolytisch in die Endprodukte Wasser und CO2 zu zerfallen. Dieser Prozess ist nach ca. einem Jahr abgeschlossen. Kollagen-M. Um eine Übertragung von Pathogenen ausschließen zu können, ist bei diesen M. tierischen Ursprungs (meist Rind oder Schwein) sorgfältige Vorbehandlung nötig. Bei der Kollagenstruktur ist zwischen steiferen (künstlich) quervernetzten und flexibleren (nativ, natürlich) nicht quervernetzten Materialien zu unterscheiden. Indikationen für K. sind Stabilisierung von Extraktionsalveolen, Deckung von Knochendefekten und Augmentaten, präprothetischer Kieferkammaufbau und Parodontalchirurgie. |