Implantat
Dentalimplantate sind künstliche, vorwiegend zahnwurzelähnliche (zylindrische oder konische) Strukturen zur Insertion in den Knochen. Sie dienen vor allem zur intraoralen Verankerung von festsitzendem oder herausnehmbarem Zahnersatz (Suprakonstruktion), in speziellen Fällen auch von kieferorthopädischen Apparaturen oder Defektprothesen (Epithesen).
Implantate des 21. Jahrhunderts bestehen selten aus Zirkoniumdioxid, meistens aus Reintitan. Dieses leichte und stabile Metall ist bioinert, eine An- und Einlagerung von Knochen ist so möglich. Für die dauerhafte Stabilität bei funktioneller Belastung von Implantaten ist eine starre Fixierung des Implantates durch spaltfrei anwachsenden Knochen, die so genannte Osseointegration, von entscheidender Bedeutung. Das Einwandern lebender Knochenzellen und das Einwachsen von Knochen in die Implantatoberfläche werden durch geeignete Verfahren zur Aufrauhung, Nischenbildung und Oberflächenvergrößerung erleichtert. Dies gilt auch für den Implantathals, der nur zu Beginn der Entwicklung glatt poliert gefertigt wurde.
Zur Vorbereitung der Implantation erfolgen zunächst dünne Bohrungen im Knochen, die mittels weiterer Bohrer (vor allem in kompaktem Knochen) und/oder Instrumenten zur Knochenverdichtung (vor allem in spongiösem Knochen) steigenden Durchmessers schrittweise bis zum angestrebten Enddurchmesser der Knochenkavität erweitert werden. Das manuelle oder maschinelle Einsetzen des zylindrisch-konischen Implantats mit Außengewinde(n) entspricht dem kontrollierten Eindrehen einer Schraube. Durch geringfügige Presspassung und selbstschneidende Gewinde kann häufig eine ausreichende Primärstabilität erreicht werden.
Der Oberrand des Implantats, die sogenannte Plattform, kann auf Knochenniveau oder auf Schleimhautniveau liegen.
Die Einheilung erfolgt gedeckt (unter der darüber dicht verschlossenen Schleimhaut) oder offen (unter intraoperativer Ausformung eines Schleimhautkragens.
Implantatplattform
Heilkappe/Gingivaformer
Aufgrund von Knochenresorption nach Zahnverlust steht für Implantate oft weniger Knochenvolumen zur Verfügung. Dementsprechend werden Verfahren zum Knochenaufbau angewendet (etwa GBR), aber auch geringer dimensionierte (z.B. durchmesserreduzierte) Implantate eingesetzt. Übliche Implantate weisen einen Plattform-Durchmesser von etwa 4 mm auf, deutlich darüber liegende Maße werden als "wide", deutlich darunter liegende als "narrow" und noch dünnere Implantate als "Mini-Implantate" bezeichnet.
Moderne Dentalimplantate sind in der Regel zweiteilig. Implantat (Ersatz für die Zahnwurzel) und Aufbauteil werden dabei formschlüssig und kraftschlüssig verbunden. Durchgesetzt hat sich vor allem die Innenkonusverbindung mit zusätzlichen ineinandergreifenden "Nut- und Feder"-Elementen zur Rotationssicherung. Befestigungsschrauben werden mit definiertem Drehmoment angezogen, um Bewegungen, Lockerung und Materialüberlastung auszuschließen.
Hatte früher das Abutment basal stets den Durchmesser der Implantatplattform, sind moderne Abutments an dieser Stelle oft geringer dimensioniert. Dieses sogenannte "platform switching" soll zu besserem Knochenerhalt führen.
Für die natürliche Wirkung von implantatgetragenen Restaurationen (Rot-Weiß-Ästhetik) und gesunde periimplantäre Verhältnisse wird ein möglichst anatomisch korrektes Durchtrittsprofil (Emergenzprofil) angestrebt.
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Festsitzender Zahnersatz ist Teil der Prothetik. Als festsitzender Zahnersatz werden insbesondere Kronen (obwohl sie ja oft keinen Zahn ersetzen, sondern nur verloren gegangene Zahnsubstanz eines noch vorhandenen Zahns ergänzen) und Brücken, aber auch Stegkonstruktionen bezeichnet. Implantate ersetzen "festsitzend" Zahnwurzeln im Knochen, gelten selbst aber nicht als F. Im Gegensatz zu herausnehmbarem Zahnersatz ist F. mit Zähnen oder Implantat-Abutments durch Kleben oder Zementieren fest verbunden. Zahnersatz, der (etwa durch Schrauben oder semi-permanentes Zementieren) für den Patienten festsitzend, für den Behandler aber herausnehmbar gestaltet ist, nennt man "bedingt abnehmbar". Sind an festsitzenden Kronen für den Patienten abnehmbare Zahnersatzkonstruktionen befestigt, spricht man von kombiniertem, festsitzend-herausnehmbarem Zahnersatz. Als Voraussetzung für reinen F. sind für eine stabile, statisch ausgewogene Abstützung pro Kiefer mindestens vier parodontal gesunde Pfeiler in günstiger Verteilung (quadrangulär) erforderlich. Insbesondere für rein implantatgetragenen F. werden aber im Unterkiefer meist sechs Pfeiler, im Oberkiefer wegen der geringeren Knochenqualität sogar acht Pfeiler als Minimum betrachtet. Sowohl eine Pfeilervermehrung (etwa durch Implantate), als auch die Kombination mit herausnehmbarem (schleimhautgetragenen) Zahnersatz kann zu einer Entlastung verbliebener natürlicher Zähne beitragen. 42 Brückenglied, Einflügelbrücke von labial 42 Brückenglied, Einflügelbrücke klinisch Kennzeichnend für F. sind die parodontale Abstützung auf den Pfeilern, die starre, unbewegliche Verbindung mit dem Pfeiler und das subjektive Empfinden des Patienten, "eigene Zähne" zu tragen. Pflege und Reparatur sind – insbesondere bei (primären) Verblockungen benachbarter Einzelkronen zur Erhöhung der Stabilität – gegenüber herausnehmbaren Varianten erschwert, die Erweiterung meist unmöglich. Deshalb ist die früher durchgehend anerkannte Überlegenheit von F. heute im Einzelfall zu relativieren. F. ist nicht nur bei vollständigem Zahnverlust ohne Implantate unmöglich, sondern auch mit Implantaten, wenn der Abstand des nach massivem Knochenabbaus resultierenden Kieferkammniveaus zur Kauebene zu groß ist, und eine zu starke Hebelwirkung resultieren würde. F. kann provisorisch (temporär, vorläufig) angefertigt werden (meist aus Kunststoffen, selten aus Metallen oder Keramik), etwa zur Erprobung neuer Bisslagen oder Überbrückung der für die Fertigstellung des definitiven Zahnersatzes oder anderer Behandlungen erforderlichen Zeiträume. Einzelne Anteile von F. können vorgefertigt (konfektioniert) sein (etwa Geschiebe, andere Verbindungselemente oder Implantat-Abutments), diese können unverändert bleiben oder individualisiert werden. Endgültiger (permanenter) F. wird aus einem einzigen Material und Material-Kombinationen oder durch Verbindung unterschiedlicher Materialien mit Hilfe verschiedenster Verfahren hergestellt, etwa Gießen, Fräsen, Löten, Schweißen, Schleifen, Sintern (CAD-CAM), Pressen oder Elektroformung. Zur Erprobung von F. ist eine (kurz-, mittel- oder langzeit-) provisorische Befestigung möglich. |