Elektrische Zahnbürste
Sammelbegriff für elektrisch betriebene Geräte zur häuslichen individuellen Mundhygiene. Sie bestehen in der Regel aus mindestens zwei Komponenten: Auf ein Griffteil ("Handstück") wird ein auswechselbarer Bürstenanteil ("Bürstenkopf", "Aufsteckbürste") aufgesteckt.
Die Stromzufuhr für den integrierten Elektromotor erfolgt heutzutage bei billigen "Wegwerfprodukten" durch Batterien (nicht wieder aufladbar), bei höherwertigen Produkten durch (in einer entsprechenden Ladestation induktiv) wieder aufladbare Akkumulatoren ("Akkus").
Die Vibrations-, Rotations- oder Oszillationsfrequenz der meisten Geräte liegt im Bereich von 5.000/min. bis 50.000/min. Dadurch erzeugen alle elektrischen Zahnbürsten Schall (Brummgeräusch). Als Ultraschall werden Frequenzen oberhalb der Hörschwelle des Menschen (etwa 20.000 Schwingungen/sec.) bezeichnet. Insofern sind praktische alle elektrischen Zahnbürsten Schallzahnbürsten ("sonic") und keine Ultraschallzahnbürsten ("ultrasonic") – auch wenn sie als solche bezeichnet werden. Die Reinigungswirkung beruht bei diesen Geräten stets auf der mechanischen Bewegung der Borsten im Zusammenspiel mit Putzkörpern und Wirkstoffen von Zahncremes. In neuester Zeit werden auch "echte" Ultraschallzahnbürsten angeboten, die nach dem andersartigen (bereits seit langem zur Zahnsteinentfernung angewendeten) Prinzip der Kavitation (Erzeugung von Luftbläschen, Kraftspitzen bei deren Zerstörung) reinigen.
Durch auswählbare "Putzprogramme" und ein Spektrum verschieden geformter Bürstenköpfe soll den unterschiedlichen Anforderungen verschiedener Anwendergruppen (etwa mit hartnäckigen Plaqueansammlungen, Verfärbungen, festsitzendem Zahnersatz oder kieferorthopädischen Apparaturen) Rechnung getragen werden.
Die Effizienz elektrischer Zahnbürsten (vor allem zur Plaquereduktion, aber auch zur Vorbeugung und Bekämpfung von Gingivitis, Verfärbungen, etc.) liegt nach unabhängigen Studien nicht generell über der von manuell angewendeten Handzahnbürsten. Allerdings sollen einige neuere Studien ergeben haben, dass für bestimmte Bewegungsmuster (z.B. oszillierend-rotierend) eine geringfügige Überlegenheit besteht.
Einige moderne Geräte weisen zusätzliche Zeitmesser/Zeitgeber ("Timer") oder Anzeigeelemente ("Displays") auf, die Putzmotivation und Ausdauer ("Compliance") verbessern sollen oder vor einem zu hohen Putzdruck (Anpressdruck der Bürste) warnen.
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Gelenkgrube | glenoid cavity |
Totalprothesen Totalprothesen
Da bei der TP keine Informationen über Bisshöhe, Bisslage, Zahnstellung, etc. aus noch vorhandenen Zähnen abgeleitet werden können, ist die schrittweise Rekonstruktion von Kieferrelation und Weichteilstützung, Funktion und Ästhetik anhand anatomischer Gegebenheiten eine besondere Herausforderung. Die Konstanz von Messgrößen wie etwa der Ruheschwebelage oder das Ausmaß ihrer Veränderlichkeit durch Zahnverlust und Zahnersatz sind dabei umstritten. Zur Herstellung von TP werden traditionell mit konfektionierten Löffeln Situationsabformungen der Kiefer und ggf. auch alter Prothesen abgenommen. Auf den Situationsmodellen erstellte individuelle Abformlöffel (Funktionslöffel) oder vorhandene Prothesen dienen nach Anpassung und Ergänzung (z.B. mit Thermoplasten, Silikonen) zur Funktionsabformung. Standfestes, langsam härtendes Abformmaterial (z.B. PVS) führt einerseits zu einer je nach Resilienz der Schleimhaut unterschiedlichen Kompression, so dass eine gleichmäßige Druckverteilung resultiert, um späteren Druckstellen vorzubeugen. Außerdem werden die Funktionsbewegungen (Schluck-, Zungen-, Mund-, Kiefer- und Lippenbewegungen) erfasst, um anatomische und funktionelle Grenzen (etwa zu beweglichen Schleimhautanteilen, Bändern oder dem Gaumensegel) freizuhalten. Bei der TP wird so im Oberkiefer eine Saughaftung angestrebt (distale Abschlusskante auf der Grenze zwischen hartem und weichem Gaumen, "A(h)"-Linie), im Unterkiefer zumindest eine ruhige Lage.
Die Bissregistrierung und Festlegung von Mittellinie, Kauebene und Bisshöhe erfolgt anhand von Schablonen mit Bisswällen oder Pfeilwinkelregistrat, die Überprüfung etwa durch Sprechproben. Zur arbiträren Scharnierachsenbestimmung kann eine Gesichtsbogenübertragung dienen. Eine Anprobe der auf Kunststoffschablonen in Wachs aufgestellten konfektionierten Prothesenzähne erlaubt die Überprüfung von Ästhetik, Halt, Okklusion, Artikulation und Sprachfähigkeit vor der Fertigstellung. Sie erfolgt im zahntechnischen Labor, es werden vielfältige Verfahren mit Kalt- und Heißpolymerisaten, Pressen, Stopfen. Spritzen und Gießen, Küvetten oder Vorwällen etc. angewendet. Nach abschließender Einstellung von Okklusion und Artikulation, Ausarbeitung und Politur erfolgt die Eingliederung.
Neuerdings kann dieser seit Jahrzehnten etablierte Ablauf mit fünf bis sechs Sitzungen durch weitgehende Digitalisierung deutlich (auf zwei bis drei Termine) verkürzt werden. Verschiedene Hersteller bieten die Übertragung am Patienten gewonnener Daten in ein computergestütztes virtuelles System an. Mittels CAD-Programmen werden im virtuellen Artikulator digitalisierte Patientenanatomie und konfektionierte Zähne oder Zahnreihen in Beziehung gesetzt, per CAM-Verfahren wird dann die Prothesenbasis aus einem Rohling ausgefräst. Die Zahnreihen sind entweder voraufgestellt im Fräs-Rohling integriert (TP ist sofort fertig) oder werden aus konfektionierten Zähnen aufgestellt (Wachsanprobe und Anpassungen möglich). |