Kombinierter, festsitzend-herausnehmbarer Zahnersatz

Kombinierter, festsitzend-herausnehmbarer Zahnersatz ist Teil der Prothetik. Im Gegensatz zu Totalzahnersatz (Vollprothesen, Totalprothesen) sind dabei stets noch eigene Zähne und/oder Implantate vorhanden. Anders als rein herausnehmbarer Zahnersatz (dazu gehören totale und nur mit Klammern an natürlichen Zähnen verankerte Prothesen) besteht der f.h.Z. aus einer Kombination von zwei Komponenten, einerseits festsitzender, andererseits herausnehmbarer Zahnersatz.

kombi ze   Kombi-ZE mit Modellguss, Klammer, Geschiebe und Doppelkrone (Demonstrationsmodell)

festsitzender   Festsitzender Anteil (Konuskronen, primär)

Auf dem parodontal getragenen, festsitzenden Zahnersatz-Anteil, meist in Form von Einzel- oder Brückenpfeilerkronen auf Zähnen oder Implantaten oder speziellen Implantatpfosten (Abutments) ist der vom Patienten herausnehmbare Anteil mit Halte- und Verbindungselementen (z.B. Klammern, Geschiebe, Doppelkronen, Druckknopfsysteme, Magnete u.a.) verankert.

herausnehmbare sekundär   Herausnehmbare Teilprothese (Sekundär)

unterkieferteilprothese   Unterkieferteilprothese, herausnehmbar

Die herausnehmbare Brücke (meist als "teleskopierende Brücke" von Doppelkronen getragen) ersetzt Zähne durch Brückenglieder und kommt fast stets ohne Schleimhautbedeckung aus.

Andere Formen von F.h.Z. beinhalten stets auch die Schleimhaut bedeckende, auf ihr abgestützte und sie mit Druck belastende Anteile. Eine Cover-Denture-Prothese überdeckt dabei alle Verbindungselemente vollständig und entspricht zahnseitig einer Totalprothese. Der den harten Gaumen im Oberkiefer abdeckende Bereich von f.h.Z. wird als Gaumenplatte bezeichnet, ein Anteil auf dem unbezahnten Kieferkamm als Sattel. Mehrere Sättel von f.h.Z. eines Kiefers werden oft durch eine Metallbasis verbunden, im Oberkiefer etwa durch große Verbinder (Transversalband), im Unterkiefer durch Unterzungenbügel. F.h.Z. kann aber auch vollständig metallfrei gefertigt werden. Fehlende Zähne sind meist durch konfektionierte Prothesenzähne aus Kunststoff ersetzt, seltener (historisch häufiger) auch durch vorgefertigte Keramikzähne.

Bei der Herstellung von f.h.Z. wird durch spezielle Abformmassen und -Verfahren versucht, ein gleichmäßiges Anliegen der Prothesenbasis am Kiefer zu erreichen. Wird die Resilienz der Schleimhaut überschritten, oder treten wiederholt Scheuerbewegungen von f.h.Z. auf, können kurzfristig Druckstellen entstehen. Nach Monaten und Jahren baut sich individuell in unterschiedlichem Ausmaß das knöcherne Prothesenlager ab (physiologische und Druck-Atrophie.) Durch Unterfütterung der Prothesenbasis kann erneut Kongruenz hergestellt werden.

F.H.Z. ermöglicht – anders als rein festsitzender Zahnersatz – Pflege- und Reparaturmaßnahmen außerhalb des Mundes. Auch Kontrolle und Hygiene der verbliebenden Zähne sind erleichtert. Bei Verlust von Stützpfeilern kann f.h.Z. in vielen Fällen erweitert werden, eine Neuanfertigung ist oft nicht erforderlich.

Eine Pfeilervermehrung durch Implantate kann bei f.h.Z. zu festerem und stabilerem Halt sowie einer Entlastung verbliebener natürlicher Zähne beitragen.

Werden durch f.h.Z. neben fehlenden Zähnen auch andere anatomische Strukturen ersetzt, handelt es sich um Epithesen.

Die Kombi- oder Hybridbrücke ist meist kein f.h.Z. sondern ein (ggf. bedingt abnehmbarer) rein festsitzender Zahnersatz auf natürlichen Zähnen und Implantaten.