Zahnarzt

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Zahnärzte
Erläuterung ist nach DIN EN ISO 1942
Erläuterung

Person, die nach Abschluss eines Studiums, oder einer aquivalenten Ausbildung, einem vorgeschriebenen Ausbildungsgang in der Zahnheilkunde an einer anerkannten (oder akkreditierten) Universität für Zahnheilkunde folgt; nach dessen erfolgreichem Abschluss sie durch Prüfung durch eine verantwortliche Körperschaft gesetzlich zugelassen (oder registriert) werden kann, welche durch ihr unabhängiges Urteil die Befähigung zur Durchführung der Vorbeugung, Diagnose und Behandlung orodentaler Zustände in der Bevölkerung und bei Einzelpatienten feststellt